Klasse A unbeschränkt

 

Welche Fahrzeuge dürfen gefahren werden?

 

  • alle Krafträder ohne Leistungsbeschränkung (auch mit Beiwagen)
  • alle dreirädrigen Motorräder mit einer Leistung von mehr als 15 KW

 

Mindestalter:

 

  • 24 Jahre bei Direkteinstieg
  • 20 Jahre bei Vorbesitz der Klasse A2 seit zwei Jahren
  • 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 KW

 

Eingeschlossene Klassen:

 

  • AM, A1, A2

                       

 

Die Ausbildung beim "Direkteinstieg":

           

Die theoretische Ausbildung umfasst:

 

  • 12 Stunden à 90 Minuten Grundstoff bzw. 6 Stunden à 90 Minuten Grundstoff, bei bereits vorhandener Fahrerlaubnis und
  • 4 Stunden à 90 Minuten klassenspezifischen Zusatzstoff "A"

 

 

Die praktische Ausbildung umfasst:

 

  • Grundausbildung im städtischen Bereich
  • Grundfahraufgaben und
  • die sog. Pflichtsonderfahrten:

                         

       5 x 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraßen

       4 x 45 Minuten auf Autobahnen

       3 x 45 Minuten bei Dämmerung und Dunkelheit

 

 

Prüfungen:       

 

Theoretische und praktische Prüfung (Dauer: 60 Minuten) erforderlich.

 

Bei Vorbesitz der Klasse A2 (seit mindestens 2 Jahren):

 

  • Bonussystem
  • Keine theoretische Ausbildung und Prüfung erforderlich.
  • Nur praktische Ausbildung, bestehend aus, Grundfahraufgaben, Fahren im städtischen Bereich, Erlernen der höheren Geschwindig-keit auf der Autobahn und Landstraße.
  • Nur praktische Prüfung erforderlich (Dauer: 40 Min., statt 60 Min.).
     

 

Aufstieg von der Klasse A1 direkt auf A

 

Theoretische Ausbildung:

  • 6 Stunden à 90 Min. Grundstoff und
  • 4 Stunden à 90 Min. klassenspezifischer Zusatzstoff "A"

Praktische Ausbildung: 

  1. Grundfahraufgaben
  2. Pflichtsonderfahrten:
  • 3 x 45 Min. Bundes oder Landstraßen
  • 2 x 45 Min. Autobahn und Kraftfahrstraßen
  • 1 x 45 Min. Nachtfahrt

       

Prüfungen:

Theoretische und praktische Prüfung (Dauer: 60 Min.) erforderlich.


 

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Fahrschule G.Kaiser