Welche Fahrzeuge dürfen gefahren werden?
- alle Krafträder ohne Leistungsbeschränkung (auch mit Beiwagen)
- alle dreirädrigen Motorräder mit einer Leistung von mehr als 15 KW
Mindestalter:
- 24 Jahre bei Direkteinstieg
- 20 Jahre bei Vorbesitz der Klasse A2 seit zwei Jahren
- 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 KW
Eingeschlossene Klassen:
Die Ausbildung beim "Direkteinstieg":
Die theoretische Ausbildung umfasst:
- 12 Stunden à 90 Minuten Grundstoff bzw. 6 Stunden à 90 Minuten Grundstoff, bei bereits vorhandener
Fahrerlaubnis und
- 4 Stunden à 90 Minuten klassenspezifischen Zusatzstoff
"A"
Die praktische Ausbildung umfasst:
- Grundausbildung im städtischen Bereich
- Grundfahraufgaben und
- die sog. Pflichtsonderfahrten:
5 x 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraßen
4 x 45 Minuten auf Autobahnen
3 x 45 Minuten bei Dämmerung und Dunkelheit
Prüfungen:
Theoretische und praktische Prüfung (Dauer: 60 Minuten) erforderlich.
Bei Vorbesitz der Klasse A2 (seit mindestens 2 Jahren):
- Bonussystem
- Keine theoretische Ausbildung und Prüfung erforderlich.
- Nur praktische Ausbildung, bestehend aus, Grundfahraufgaben, Fahren im städtischen Bereich, Erlernen der
höheren Geschwindig-keit auf der Autobahn und Landstraße.
- Nur praktische Prüfung erforderlich (Dauer: 40 Min., statt 60 Min.).
Aufstieg von der Klasse A1 direkt auf A
Theoretische Ausbildung:
- 6 Stunden à 90 Min. Grundstoff und
- 4 Stunden à 90 Min. klassenspezifischer Zusatzstoff "A"
Praktische Ausbildung:
- Grundfahraufgaben
- Pflichtsonderfahrten:
- 3 x 45 Min. Bundes oder Landstraßen
- 2 x 45 Min. Autobahn und Kraftfahrstraßen
- 1 x 45 Min. Nachtfahrt
Prüfungen:
Theoretische und praktische Prüfung (Dauer: 60 Min.) erforderlich.