Begleitetes Fahren BF17

Voraussetzungen der Begleitperson(en):

 

  • Alter: mindestens 30 Jahre alt
  • (ununterbrochener) Führerscheinbesitz der Klasse B seit mindestens 5 Jahren
  • Nicht mehr als 1 Punkt im Verkehrszentralregister zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfungsbescheinigung
  • Dürfen bei der Begleitung nicht alkoholisiert sein (zumindest müssen sie weniger als 0,5 Promille BAK haben) und nicht unter dem Einfluss von anderen berauschenden Mitteln stehen.

Notwendige Unterlagen von jeder Begleitperson:

 

  • Eine Kopie vom Führererschein
  • Eine Kopie vom Personalausweis
  • Einen Karteikartenauszug von der Behörde bei der der Führerschein erteilt woren ist; da genügt aber ein Anruf bei dieser Behörde und diese sendet dann die Unterlagen an die Führerscheinstelle.

 

Diese letzten drei Punkte müssen Eure Begleiter unbedingt erledigen, sonst kann der Führerscheinantrag nicht bearbeitet werden!

 

 

 

Hinweis: 

Auch in Österreich darf mit der B17 Fahrberechtigung begleitet gefahren  werden!

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Fahrschule G.Kaiser