Die neuen Fahrerlaubnisklassen

Seit dem 19.Januar 2013 gelten die neuen Führerscheinklassen!

 

Bitte die entsprechende Fahrerlaubnisklasse anklicken:

 

Die Gültigkeit der ab dem 19. Januar 2013 erteilten Führerscheine der Klassen AM, A1, A2, B, BE, L, T ist auf 15 Jahre befristet.

 

Ist die Gültigkeit des Führerscheins abgelaufen, erlischt damit nicht die Fahrerlaubnis. Der Führerschein muss lediglich in ein neueres Exemplar umgetauscht werden. Eine Prüfung oder Fahrprobe ist nicht abzulegen!!

 

Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 erworben wurden behalten ihren Besitzstand!

Fahrkompetenzdiagnose.pdf
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Fahrschule G.Kaiser