Der Autoführerschein

Informationen zum Begleiteten Fahren BF17  -> hier

Welche Fahrzeuge dürfen gefahren werden?

 

  • Kraftfahrzeuge bis max. 3500 kg zGM  (PKW/LKW)
  • zur Beförderung von max. acht Personen (außer Fahrzeugführer)
  • auch mit Anhänger bis 750kg zGM oder
  • mit Anhänger über 750kg zGM, sofern die zGM der Kombination max. 3500 kg beträgt

 

Mindestalter:

 

  • 18 Jahre  (allein)
  • 17 Jahre  (begleitet)

 

Klasse B schließt die Klassen AM und L ein:

 

Klasse AM:

Kleinkrafträder (Mopeds) bis 50ccm und 45 km/h (bei Elektro bis 4kW)

 

Klasse L:

Land- u. forstwirtschaftliche Zugmaschienen (Traktoren) bis 40 km/h oder mit Anhänger bis 25 km/h 

                       

 

Die Ausbildung:

           

Die theoretische Ausbildung umfasst:

 

  • 12 Doppelstunden Grundstoff und
  • 2 Doppelstunden klassenspezifischen Zusatzstoff "B"

 

 

Die praktische Ausbildung umfasst:

 

  • Grundausbildung zum Autofahren im städtischen Bereich und
  • die sog. Pflichtsonderfahrten:                      

 

       5 x 45 Minuten auf Bundes- oder Landstrassen

       4 x 45 Minuten auf Autobahnen

       3 x 45 Minuten bei Dämmerung und Dunkelheit

 

 

Prüfungen:       

 

Es müssen eine theoretische und eine praktische Prüfung erfolgreich abgelegt werden.

 

Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate vor dem 17. oder 18. Geburtstag abgelegt werden.

 

Die praktische Prüfung darf frühestens 1 Monat vor dem 17. oder 18. Geburtstag abgelegt werden.

 

  

 

Die Anhängerführerscheine

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Fahrschule G.Kaiser