Mofa

Das Besondere:

 

  • Für das Mofa braucht man keinen Führerschein, sondern nur die "Mofa-Prüfbescheinigung"
  • d.h.:
    - kein aufwendiger Behördengang notwendig
    - kein Erste- Hilfe- Kurs vorausgesetzt
    - kein Sehtest notwendig

 

Welche Fahrzeuge dürfen gefahren werden?

 

  • Einspurige, einsitzige Fahräder mit Hilfsmotor
  • mit und ohne Tretkurbel
  • max. 50ccm Hubraum
  • max. 25 km/h
  • Besondere Sitze für Kinder unter 7 Jahren dürfen angebracht werden

 

Mindestalter: 

 

  • 15 Jahre

 

Ausbildung:

 

Theoretische Ausbildung:

  • 6 Doppelstunden à 90 Minuten Grundstoff oder
  •  klassenspezifischer Zusatzstoff der Klasse A

 

Praktische Ausbildung:

  • eine Doppelstunde à 90 Minuten Grundfahraufgaben und Fahren im Straßenverkehr

 

Prüfung:

  • Nur Theorieprüfung!
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Fahrschule G.Kaiser