Der Autoführerschein
Informationen zum Begleiteten Fahren BF17 -> hier
Welche Fahrzeuge dürfen gefahren werden?
Mindestalter:
Klasse B schließt die Klassen AM und L ein:
Klasse AM:
Kleinkrafträder (Mopeds) bis 50ccm und 45 km/h (bei Elektro bis 4kW)
Klasse L:
Land- u. forstwirtschaftliche Zugmaschienen (Traktoren) bis 40 km/h oder mit Anhänger bis 25 km/h
Die Ausbildung:
Die theoretische Ausbildung umfasst:
Die praktische Ausbildung umfasst:
5 x 45 Minuten auf Bundes- oder Landstrassen
4 x 45 Minuten auf Autobahnen
3 x 45 Minuten bei Dämmerung und Dunkelheit
Prüfungen:
Es müssen eine theoretische und eine praktische Prüfung erfolgreich abgelegt werden.
Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate vor dem 17. oder 18. Geburtstag abgelegt werden.
Die praktische Prüfung darf frühestens 1 Monat vor dem 17. oder 18. Geburtstag abgelegt werden.
Die Anhängerführerscheine