Die Anhängerscheine

 

Voraussetzung:

 

Für die Klassen B96 und BE ist der Vorbesitz der Klasse B notwendig. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Anhängerscheine zusammen mit der Klasse B in einem Ausbildungsgang zu erwerben.

   

Ausbildung: 

 

Theorie:     

 

Klasse BE: kein Theorieunterricht erforderlich

Klasse B96: 2,5 Stunden "theoretische Schulung"

 

Praxis:

 

Klasse BE:

Fahraufgaben (nach Bedarf), wie z.B. rückwärts um die Ecke nach links rangieren, verbinden und trennen des Zuges oder auch das Abstellen des Anhängers und Ladungssicherung.

          

Sonderfahrten:

  • 3x 45 Min. Bundes- oder Landstraßen
  • 1x 45 Min. Autobahn
  • 1x 45 Min. Nachtfahrt

 

 

Klasse B96:

Es sind keine Sonderfahrten vorgeschrieben. Es besteht jedoch eine praktische Fahrausbildungspflicht (Fahrerschulung):

 

  • 3,5 Stunden (= 210 Min.) praktischer Übungsstoff (An- und Abkuppeln, Wenden, Bremsen, Spurwechsel, Anhalteweg etc.)
  • 2,5 Stunden (= 150 Min.) theoretische Schulung 

 

Gesamtdauer der Schulung mit Theorie: mind. 7 Stunden à 60 Min.

          

           

 

Prüfung:

 

BE    =   Praktische Prüfung à 45 Min.

B96  =   keine Prüfung, da nur sog. "Fahrerschulung"

             

 

Die Fahrschule stellt für die Fahrerlaubnisbehörde eine  Ausbildungsbescheinigung aus.

 

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Fahrschule G.Kaiser