Klasse A2

Welche Fahrzeuge dürfen gefahren werden?

 

  • Krafträder bis 35 kW (48PS) Leistung

 

Mindestalter:

 

  • 18 Jahre   

 

Eingeschlossene Klassen:

 

  • AM, A1

                       

Die Ausbildung beim "Seiteneinstieg":

           

Die theoretische Ausbildung umfasst:

                           

  • 12 Stunden à 90 Minuten Grundstoff bzw. 6 Stunden à 90 Minuten bei bereits vorhandener Fahrerlaubnis und
  • 4 Stunden à 90 Minuten klassenspezifischen Zusatzstoff "A"

 

Die praktische Ausbildung umfasst:

 

  • Grundausbildung im städtischen Bereich,
  • Grundfahraufgaben und
  • die sog. Pflichtsonderfahrten:

                         

       5 x 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraßen

       4 x 45 Minuten auf Autobahnen

       3 x 45 Minuten bei Dämmerung und Dunkelheit

 

Prüfungen:       

 

Theoretische und praktische Prüfung (Dauer: 60 Minuten) erforderlich.

 



Bei Vorbesitz der Klasse A1 (seit mindestens 2 Jahren):

 

  • Bonussystem
  • Kein Theorieunterricht 
  • Praktische Ausbildung erforderlich, Grundfahraufgaben, Fahren im städtischen Bereich sowie Erlernen der höheren Geschwindigkeiten auf der Autobahn und Landstraße
  • Nur praktische Prüfung (Dauer: 40 Minuten, statt 60 Minuten)

 

Das gilt für Inhaber der "Klasse A beschränkt":

 

Da die Klasse A2 eine neue Fahrerlaubnisklasse ist, wird die Übergangsregelung für die Klasse A beschränkt in
§ 76 FeV geregelt.

 

Wer die Klasse A (beschränkt auf 25kW) bis zum 18. Januar 2013 erworben hat, darf ohne Umschreibung

 

  • ab dem 19.01.2013 Krafträder der Klasse A2 und
  • nach Ablauf von zwei Jahren nach der Erteilung Krafträder der Klasse A führen

 



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Fahrschule G.Kaiser