Das Besondere:
- Für das Mofa braucht man keinen Führerschein, sondern nur die "Mofa-Prüfbescheinigung"
- d.h.:
- kein aufwendiger Behördengang notwendig
- kein Erste- Hilfe- Kurs vorausgesetzt
- kein Sehtest notwendig
Welche Fahrzeuge dürfen gefahren werden?
- Einspurige, einsitzige Fahräder mit Hilfsmotor
- mit und ohne Tretkurbel
- max. 50ccm Hubraum
- max. 25 km/h
- Besondere Sitze für Kinder unter 7 Jahren dürfen angebracht werden
Mindestalter:
Ausbildung:
Theoretische Ausbildung:
- 6 Doppelstunden à 90 Minuten Grundstoff oder
- klassenspezifischer Zusatzstoff der Klasse A
Praktische Ausbildung:
- eine Doppelstunde à 90 Minuten Grundfahraufgaben und Fahren im Straßenverkehr
Prüfung: